Detailliertes Erstgespräch mit Erfassung von Symptomen, Lebensstil und Vorerkrankungen.
Ergänzende funktionelle Diagnostik und Laboranalysen.
Ein maßgeschneiderter Plan, der zu Ihnen passt.
Kombination aus naturheil-kundlichen Methoden, Ernährungsempfehlungen und gezielten Präparaten, sowie Aktivierung körpereigener Regulationsmechanismen, z. B. über den Vagusnerv.
Regelmäßige Verlaufskontrolle und Anpassung der Therapie
Stärkung der Selbstwirksamkeit: Patienten lernen, ihre Gesundheit aktiv zu unterstützen.
Die Kosten einer Behandlung richten sich nach deren Art und Dauer der Behandlung. Bei einem kurzen kostenlosen Beratungsgespräch kläre ich Sie über die Behandlungskosten auf.
Die Kosten der Therapie, sowie verordneten Heilmitteln, werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Behandlung erfolgt nach individueller Absprache.
Die Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Es können jedoch Leistungen entstehen, die nicht nach der GebüH abgerechnet werden, hier wird jedoch bei Behandlungsbeginn auf Abweichung hingewiesen.
Die Übernahme der Behandlungskosten sowie der verordneten Heilmittel durch die privaten Krankenkassen erfolgt unterschiedlich. Dies hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ich empfehle Versicherten, vor der Aufname einer Behandlung bei ihrer Versicherung abzuklären, inwieweit Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind.Über bevorstehende Kosten kläre ich Sie im ersten Beratungsgespräch natürlich auf.
Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinischen-wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapie und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch die private Krankenversicherungen ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu zahlen. Eine Nicht- oder Teilerstattung einer Versicherung hat keinen Einfluß auf die gesamte Kostenforderung für die erbrachte Leistung
Behandlungstermine, die vereinbart und vom Behandler für die Patientin/den Patienten bereitgehalten werden, sind im Verhinderungsfall spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristger abgesagte Termine werden zu 50% der vorgesehenen Leistung als Ausfallleistung in Rechnung gestellt.
Eine Behandlung durch eine Heilpraktikerin kann sinnvoll sein, wenn du SieIhre gesundheitlichen Themen ganzheitlich betrachten möchten – alsokörperliche, emotionale und lebensstilbezogene Faktoren gemeinsam.Besonders hilfreich ist dies, wenn Sie Zusammenhänge zwischenDarmgesundheit, Hormonen, Stress, Ernährung oder Erschöpfung besserverstehen möchten.Heilpraktische Begleitung kann außerdem sinnvoll sein, wenn Sie sich mehrZeit, Raum und individuelle Betrachtung wünschen als im klassischenmedizinischen Setting möglich ist.Wichtig:Meine Arbeit ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder Therapie, kann diese abernach Rücksprache mit behandelnden Ärzt:innen sinnvoll ergänzen – zumBeispiel durch Ernährungsimpulse, Stressregulation oder andere sanfte,nicht-invasive Ansätze.Als Heilpraktikerin darf ich Diagnosen stellen, jedoch ohne Heil- oderErfolgsversprechen.
Was erwartet Sie im kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch? In diesem unverbindlichen telefonischen Kennenlerngespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre gesundheitlichen Anliegen kurz zu schildern und einen ersten Eindruck von meiner ganzheitlichen Arbeitsweise zugewinnen. Gleichzeitig können Sie prüfen, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ob meine Therapieansätze zu Ihren Bedürfnissen passen.
Warum biete ich ein Erstgespräch an? Ein erfolgreiches Therapiekonzept beginnt mit Klarheit und Vertrauen. Das Erstgespräch hilft dabei:
• Ihre Beschwerden und Ziele einzuordnen• zu prüfen, ob eine ganzheitliche Therapie für Sie sinnvoll ist • offene Fragen zu Themen wie Darmgesundheit, SIBO, Hormonen oder Schilddrüse zu klären• ein erstes Gefühl für die Zusammenarbeit zu entwickeln.
So stellen wir sicher, dass wir beide die gleiche Richtung einschlagen.
Wie läuft das telefonische Erstgespräch ab?
• Sie buchen Ihren Termin online oder per E-Mail• Ich rufe Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an• Sie schildern Ihre aktuellen Beschwerden und Erwartungen• Ich erkläre Ihnen mögliche Therapieansätze und wie ich Sie unterstützen kann• Gemeinsam entscheiden wir, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Der Ablauf ist klar strukturiert, aber dennoch persönlich und entspannt.
Für wen eignet sich das Erstgespräch? Das Gespräch ist ideal für Menschen, die unter folgenden Themen leiden:• Darmbeschwerden, Reizdarm, SIBO• hormonelle Dysbalancen• Schilddrüsenproblemen wie Hashimoto oder Unterfunktion• Erschöpfung, Stress oder chronischen Schmerzen.Wenn Sie sich eine individuelle, ganzheitliche Begleitung wünschen, bietet Ihnen das Erstgespräch eine wertvolle Orientierung.
Was passiert nach dem Erstgespräch? Wenn wir beide ein gutes Gefühl haben, vereinbaren wir einen ausführlichen Anamnesetermin. Dort nehmen wir uns Zeit, Ihre Geschichte, Symptome und Ziele in Ruhe zu vertiefen und einen individuellen Therapieplan zu entwickeln. Sie entscheiden selbstverständlich ganz in Ruhe, ob Sie diesen Weg mit mir gehen möchten.
Ja. Viele Themen wie Darmgesundheit, Hormone und Laborbefunde lassen sichsehr gut online begleiten.Wichtig ist, dass vorab eine ärztliche Untersuchung und Diagnose stattgefundenhat, die eine sichere Online-Betreuung ermöglicht.Sollten während unserer Zusammenarbeit Unklarheiten auftreten odermedizinische Fragen offen sein, empfehle ich selbstverständlich eine ärztlicheAbklärung, bevor wir weiterarbeiten.Mir ist wichtig, dass schulmedizinische Diagnostik und meine ganzheitlicheTherapie Hand in Hand gehen — ergänzend, nicht ersetzend.Auf dieser Basis kann ich Ihre Befunde einordnen, Zusammenhänge erklärenund einen passenden ganzheitlichen Therapieplan für Sie erstellen.
Als Heilpraktikerin arbeite ich nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Einige Erkrankungen und medizinische Bereiche dürfen ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten diagnostiziert oder behandelt werden. Dieser Hinweis dient Ihrer Sicherheit und Transparenz.
Welche Erkrankungen dürfen Heilpraktiker nicht behandeln? Bestimmte Infektionskrankheiten, die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgeführt und meldepflichtig sind, sind für Heilpraktiker gesetzlich ausgeschlossen. Gemäß §24 IfSG ist es Heilpraktikern verboten:• Erkrankungen aus §6 IfSG oder §34 IfSG festzustellen oder zu behandeln• Infektionen mit Erregern aus §7 IfSG zu diagnostizieren oder zu therapieren• sexuell übertragbare Krankheiten zu behandeln. Diese Erkrankungen müssen zwingend ärztlich abgeklärt und medizinisch versorgt werden.
Welche medizinischen Bereiche sind zusätzlich ausgeschlossen? Einige Fachgebiete sind grundsätzlich Ärzten vorbehalten. Dazu gehören unter anderem:• Zahnheilkunde • Geburtshilfe. Auch hier ist eine Behandlung durch Heilpraktiker gesetzlich untersagt.
Als Heilpraktikerin unterliege ich der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet: Wenn Ihre Beschwerden außerhalb meiner diagnostischen oder therapeutischen Möglichkeiten liegen, verweise ich Sie selbstverständlich an eine geeignete ärztliche Fachperson. Diese klare Abgrenzung stellt sicher, dass Sie jederzeit die bestmögliche medizinische Betreuung erhalten und Ihre Gesundheit im Mittelpunkt steht.
Meine Therapieverfahren richten sich an Menschen mit komplexen oder lang anhaltenden Beschwerden — unabhängig davon, ob bereits eine Diagnose vorliegt.